Der US-Milliardär hatte bereits Bundeskanzler Scholz verhöhnt. Nun war das deutsche Staatsoberhaupt dran: Steinmeier sei ein antidemokratischer Tyrann, postete Musk.
Der US-Milliardär hatte bereits Bundeskanzler Scholz verhöhnt. Nun war das deutsche Staatsoberhaupt dran: Steinmeier sei ein antidemokratischer Tyrann, postete Musk.
Der US-Milliardär Elon Musk hat Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier als "Tyrannen" beschimpft. Auf dem X-Account des Tesla-Chefs, der als enger Berater des designierten US-Präsidenten Donald Trump gilt, heißt es: "Steinmeier ist ein antidemokratischer Tyrann. Schande über ihn." Das Bundespräsidialamt sagte auf Nachfrage, man habe den Kommentar zur Kenntnis genommen, äußere sich aber nicht dazu.
Musk nimmt mit seinem Kommentar Bezug auf das Posting der AfD-nahen Influencerin Naomi Seibt, die Steinmeier attackierte, nachdem der Bundespräsident sich bei seiner Rede zur Auflösung des Bundestages gegen Einflussnahme von außen gewandt hatte. Dabei hatte das Staatsoberhaupt explizit auch die Plattform X genannt. Seibt unterstellte Steinmeier, er wolle das Ergebnis einer Wahl annullieren, wie es soeben in Rumänien geschehen sei.
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: [...]
Taten, die jemand gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst begeht;
Mir würde ja schon mal als erster Schritt reichen wenn der Bundeskanzler und andere staatliche Stellen und Politiker sich bequemen könnten X als Platform zu verlassen.
Es wird aber wohl wieder nur für viel "Empörung" reichen. Damit kommt man auch in die Zeitung und man muss nicht mal was tun!
Ich bin wahrlich kein Freund davon, dass die Parteien noch bei X sind. Aber gerade ist nun mal ein richtungsweisender Wahlkampf - da geht das nicht anders. Die letzten Wahlen haben ja ganz klar gezeigt, dass insbesondere jüngere Wähler hauptsächlich über Online-Medien angesprochen werden. Und wenn da eben keine Präsenz herrscht, dann erreichst du diese Wähler auch nicht. Dagegen überlässt du sogar das Feld noch den Krakeelern von extremistischen Lügenparteien.