Die Zweitstimme ist eine Stimme bei einer Wahl. Mit der Zweitstimme entscheiden die Bürger und Bürgerinnen, wie viele Sitze eine Partei im Parlament bekommt.
Das wäre so viel verständlicher, wenn man – wie in der Wahlrechtsreform ursprünglich geplant – die Zweitstimme in „Hauptstimme“ und die Erststimme in „Wahlkreisstimme“ umbenannt hätte. Das wurde dann aber in einem Änderungsantrag wieder abgesägt.
Nicht nur das, auch das Design könnte wesentlich besser sein: Was mit unseren Stimmzetteln nicht stimmt
Das sind viele Sachen die einem gar nicht auffallen, wenn man es so gewohnt ist.
Ja. Der Bundestag ist bei der kommenden Wahl auf 630 Sitze begrenzt. Die Zweitstimme bestimmt den Anteil der Sitze die einer Partei zustehen. Bei Parteien mit mehr Direktmandaten als Sitzen (eigentlich nur CSU) entfallen die überzähligen Direktmandate geordnet nach niedrigistem Stimmanteil.