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Sesselmann in Sonneberg – Erster und einziger AfD-Landkreis fast pleite? Was dahinter steckt
Vor knapp einem Jahr wurde Robert Sesselmann zum ersten AfD-Landrat Deutschlands. Gefordert hatte er viel: den Euro abschaffen, Grenzen schließen, die Kliniken vor Ort erhalten. Doch Erfolge sind rar, stattdessen sind die Straßen marode, Schulen schließen und es gibt finanzielle Engpässe. Eine herbe Enttäuschung für viele Bürger.
Das blaue Wunder von Sonneberg. So bezeichnet AfD-Politiker Robert Sesselmann seine Wahl zum Landrat auf seiner Website. Sesselmann ist bundesweit der erste Landrat der AfD, wurde im Juni 2023 in einer Stichwahl ins Amt gewählt. Auf seinen Wahlplakaten forderte er viel: Mit Russland solle man über Frieden verhandeln, die Grenzen dichtmachen, den Euro abschaffen. Klar ist, dass viel davon hohle Phrasen waren, da ein Landrat bei diesen Themen ohnehin keine Zuständigkeiten hat.
Die Klinik ist insolvent, die Schule muss schließen
Heute, fast ein Jahr nach seiner Wahl, ist der Euro wenig überraschend noch da.
Doch auch bei den Themen, für die er zuständig ist, läuft es offenbar nicht so, wie von ihm versprochen: Laut Medienberichten der „Frankfurter Rundschau“ steht der Landkreis im Süden Thüringens finanziell am Abgrund und ist seit April in die Haushaltskonsolidierung gerutscht. Nun muss radikal gespart werden. Ein Hauptgrund: Die Regiomed-Kliniken, ein wichtiger Arbeitgeber in der Region, haben Insolvenz angemeldet. Im Wahlkampf hatte Sesselmann noch mit dem Slogan: „Kliniken erhalten“ geworben, nach dem Sieg pumpte seine Behörde einen Millionenbetrag in die Klinikgruppe – ohne Erfolg.
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Liebe CDU, warum macht ihr so guten Wahlkampf für die AfD?
Die Bundesländer wollen vom Bund konkrete Vorschläge sehen, wie Asylverfahren in Drittstaaten möglich sein könnten. Darauf einigten sie sich bei ihrer Konferenz. Beim Thema Bezahlkarte für Flüchtlinge gab es eine Einigung.
> Aus der Union gibt es dennoch zahlreiche Stimmen, die dieses Verfahren [Asylverfahren in Drittländern] fordern. […] Für Parteivize Jens Spahn gibt es für Asylverfahren in Drittstaaten keine rechtlichen Hindernisse. Es mangele lediglich am politischen Willen der Bundesregierung, sagte er im ARD-Morgenmagazin. Es sei möglich, die Zahl der illegalen Migration nach Deutschland innerhalb weniger Monate zu senken.
Ihr sagt, Asylverfahren in Drittstaaten wären leicht umsetzbar. Die Bundesregierung, ein Großteil der vom Innenministerium angehörten Sachverständigen und Erfahrungen aus Großbritannien sagen das Gegenteil. Die Fragen, ob das ganze überhaupt etwas bringen würde, und ob es moralisch vertretbar wäre, werde ich einmal ganz außen vor lassen. Somit sehe ich zwei Möglichkeiten:
- Ihr habt unrecht. So, wie es aussieht, werdet ihr spätestens 2026 an der Regierung sein. Wenn ihr dann feststellt, dass Asylverfahren in Drittstaaten nicht umsetzbar sind, wird das für die AfD gefundenes Fressen sein. Sie kann euch dann vorwerfen, gelogen zu haben.
- Ihr habt recht. Aller Wahrscheinlichkeit werdet ihr nach der nächsten Bundestagswahl entweder mit der SPD oder mit den Grünen eine Koalition bilden müssen. So oder so wird es euch nicht allzu leicht fallen, den Koalitionspartner von Asylverfahren in Drittstaaten zu überzeugen. Vielleicht gelingt es euch. Scheitert ihr aber damit, wird es der AfD umso leichter fallen zu argumentieren, dass nur eine Stimme für sie Veränderung bringen wird, da sich die CDU im Grunde genommen gar nicht von SPD und Grünen unterscheiden würde.
Hört endlich auf damit, rechtspopulistische Forderungen aufzustellen, die ihr später nicht umsetzen könnt. Ihr verliert jetzt schon massiv Stimmen an die AfD. Diesen Effekt müsst ihr nicht noch verstärken.
Wusstest du, dass die Zahl ausländischer Tatverdächtiger von Gewaltverbrechen 2023 zurückgegangen ist? Dass das Verhältnis der Straftaten mit ausländischen Tatverdächtigen im Vergleich zu der ausländischen Wohnbevölkerung im Vergleich zu vor der Pandemie gesunken ist? Die PKS wird massiv medial miss...
Wusstest du, dass Deutsche in Österreich überdurchschnittlich kriminell sind? In manchen Bundesländern führen Deutsche mit Abstand die Liste der tatverdächtigen Nationalitäten an. 2023 wurden 14.727 Deutsche in Österreich tatverdächtig, dabei leben 232.786 Deutsche dort, was sie weit überdurchschnittlich tatverdächtiger macht als einheimische Österreicher. Sind Deutsche nicht integrierbar? Sind sie eine Bedrohung für den sozialen Frieden in Österreich? Liegt es an der Kultur, Religion oder den Vornamen?
Du weißt natürlich, dass das Blödsinn ist und die Staatsangehörigkeit nichts damit zu tun hat. Und auch, dass das eine manipulative Rechnung ist: Denn Deutsche können auch in Österreich Straftaten verüben, ohne dort zu wohnen. Die dort Lebenden haben nichts damit zu tun. Kein Wunder, dass sie so “überproportional kriminell” erscheinen. Wenn man aber Vorurteile gegen Deutsche schüren wollte, könnte man diesen oder andere Tricks und Zahlen aus der PKS anwenden, um dich dazu manipulieren, zu glauben, es gäbe einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Herkunft. Genau das, was BILD, AfD & Co. tagtäglich leider sehr erfolgreich tun.
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Hochschulkooperationen mit China: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) warnt Unis vor Naivität
Hochschulen sollen sich besser auf Kooperationen mit China vorbereiten und Risiken identifizieren, rät der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).
Deutsche Hochschulen sollten erst nach gründlicher Prüfung Kooperationen mit chinesischen Partnern eingehen. Dazu rät der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in einem Empfehlungspapier, das er am Montag veröffentlicht hat. Wörtlich heißt es darin: „Die deutsche Wissenschaft […] muss Möglichkeiten der Zusammenarbeit ausloten und aktiv gestalten sowie zugleich Risiken der Kooperation identifizieren, die Bedingungen von Zusammenarbeit aushandeln und Grenzen der Kooperation festlegen“.
Dazu formuliert der DAAD drei Leitlinien, an die sich die Hochschulen orientieren können: Erstens: Eigene Ziele definieren. Zweitens: Mögliche Gefahren – Wirtschaftsspionage oder militärische Nutzung von Forschungsergebnissen – abwägen. 3. China-Expertise auf- oder ausbauen.
Müssen Autofahrer immer eine Rettungsgasse bilden? In einem aktuellen Beschluss des BayObLG wurde ein Autofahrer von der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf einer Bundesstraße innerorts freigesprochen. Damit ist der Fahrer aber noch nicht aus dem Schneider. Das Bayrische Oberlandesgerichts (...
Wtf
>Das Bayrische Oberlandesgerichts (BayObLG) hat entschieden, dass innerorts auf Bundesstraßen keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht. Die befahrene Bundesstraße mit zweistreifigen Fahrbahnen in einer geschlossenen Ortschaft stelle keine Autobahn oder Außerortsstraße dar, weshalb keine Rettungsgassenbildungspflicht bestehe (Beschl. v. 26.09.2023, Az. 201 ObOWi 971/23). > >Zuvor hatte das Amtsgericht (AG) Augsburg den Fahrer zu einer Geldbuße von 240 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt, weil er auf einer innerstädtischen, autobahnähnlichen Bundesstraße keine Rettungsgasse gebildet hatte. Das AG kam zu zu dem Schluss, dass er dadurch ein Polizeifahrzeug mehrere Minuten von der Weiterfahrt abgehalten hatte. Der Mann legte jedoch Berufung ein. Er argumentierte, dass die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse innerorts nicht gelte und bekam nun recht. > >[…] > >Aus dem ersten Urteil des AG Augsburg geht hervor, dass der Autofahrer für eine Dauer von 5 Minuten einem Polizeiauto die Weiterfahrt verhinderte, obwohl dieses mit Blaulicht unterwegs war.
Die Europäische Kommission hat mithilfe von Microtargeting für ihr umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie geworben. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen die EU-Datenschutzvorgaben.
>„Es gibt ein so eklatantes Fehlinformationsproblem, dass ich davon überzeugt bin […], dass es sich um eine ungültige Umfrage handelt. Die Ergebnisse zeigen nur, wie effektiv Fehlinformationen waren. Sie sagen nichts über die Unterstützung der Bevölkerung für die Chat-Kontrolle aus“, erklärte die Forschungsmethodikerin Vera Wilde gegenüber Euractiv.
>Wilde wies auch darauf hin, dass ein Teil der Umfrageinstrumente, zu denen auch die Fragebögen gehören, den Befragten mitteilt, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Privatsphäre und die Sicherheit aller Nutzer, insbesondere von Kindern, beeinträchtigt.
WIE KRANK IST DAS DENN? 🤬
Einiger als gedacht – Studie zur gesellschaftlichen Spaltung
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>Überraschenderweise zeichnen die Ergebnisse der Befragung ein anderes Bild. Die Einigkeit ist zum Teil enorm: 75 Prozent der Deutschen sind sehr besorgt über den Klimawandel. 79 Prozent halten die Vermögensungleichheit für zu groß. 84 Prozent finden, Transpersonen sollten als normal anerkannt werden. Beim Thema Migration ist die Sache weniger eindeutig, aber doch werten 61 Prozent sie als Bereicherung für das kulturelle Leben. Anders ausgedrückt: Fast zwei von drei Deutschen begreifen die Republik als Einwanderungsland und finden das auch irgendwie gut.
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Z+ (Paywalled): https://www.zeit.de/2023/41/gesellschaft-spaltung-konflikte-studie-steffen-mau
Bund zahlt 243 Millionen Euro Schadensersatz für geplatzte PKW-Maut
Im Streit um Schadensersatz für die geplatzte Pkw-Maut gibt es laut Betreiberseite eine Verständigung. Demnach ist eine Zahlung des Bundes von 243 Millionen Euro zu erwarten. Verkehrsminister Wissing zeigte sich ernüchtert.
Einfach mal sehenden Auges an CTS Eventim verschenkt. Danke Scheuer. Und jetzt bitt drei Jahre ins Gefängnis für Veruntreuung von Steuergeldern.
Trotz erheblicher Bedenken von Pressefreiheitsorganisationen wollen Deutschland, Frankreich und weitere Staaten ein geplantes EU-Gesetz ändern, um Geheimdiensten die Überwachung der Presse mit Staatstrojanern zu ermöglichen. Das hat der Rat nun beschlossen.
spoiler
Trotz erheblicher Bedenken von Pressefreiheitsorganisationen wollen Deutschland, Frankreich und weitere Staaten ein geplantes EU-Gesetz ändern, um Geheimdiensten die Überwachung der Presse mit Staatstrojanern zu ermöglichen. Das hat der Rat nun beschlossen.
Der Rat der EU-Staaten hat heute seinen Entwurf für das geplante Europäische Medienfreiheitsgesetz beschlossen. Darin hat der Rat den vorgesehenen Schutz von Journalist:innen vor staatlicher Überwachung deutlich abgeschwächt. Nach dem Vorschlag der Kommission sollte das Gesetz eigentlich europaweit ein weitgehendes Verbot von Überwachungsmaßnahmen, Inhaftierung und Beschlagnahmungen gegen Journalist:innen zur Ausforschung ihrer Quellen einführen. Auch sollte es demnach ein explizites Verbot der Überwachung von Journalist:innen mit Staatstrojanern festschreiben.
Mit ihrem Gesetzesvorschlag reagiert die EU-Kommission auf Enthüllungen über den massiven Einsatz von Staatstrojanern wie Pegasus gegen Journalist:innen und Oppositionspolitiker:innen in mehreren EU-Staaten, darunter Ungarn, Polen, Griechenland und Spanien. Immer wieder wurde das staatliche Hacking mit der „nationalen Sicherheit“ begründet. Wie netzpolitik.org und Investigate Europe am Wochenende berichteten, hat der Rat in seinem Textentwurf mit Unterstützung von Frankreich, Deutschland und weiteren Ländern für solche Überwachungsmaßnahmen eine Blanko-Ausnahme für „nationale Sicherheit“ festgeschrieben. Dieser Entwurf wurde heute mit geringfügigen Änderungen beschlossen.
„Einsatz von Staatstrojanern gegen Journalist:innen legalisiert“
Der Vorschlag der EU-Staaten sorgt für Empörung in der Zivilgesellschaft. Der Europäische Journalistenverband warnt, die Blanko-Ausnahme und andere Textänderungen machten aus dem Medienfreiheitsgesetz eine „leere Hülle“. Ein offener Brief von 65 Pressefreiheits- und Grundrechteorganisation warnt, der Ratstext werde „den Einsatz von Staatstrojanern gegen Journalist:innen legalisieren“. Skandale wie der Einsatz von Pegasus gegen Journalist:innen in Ungarn seien in einer demokratischen Welt nicht hinnehmbar.
Die Bundesregierung hat im Vorfeld des Ratsbeschlusses ihre Position verteidigt und betont, sie wolle keinesfalls „die Ausspähung von Journalisten […] legalisieren“. Die Blanko-Ausnahme solle lediglich sicherstellen, dass die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten „im Bereich der nationalen Sicherheit unberührt bleiben.“ Allerdings verweisen Pressefreiheitsorganisationen darauf, dass die Blanko-Ausnahme Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ignoriere, nachdem beim Schutz der nationalen Sicherheit auch Grundrechte wie Pressefreiheit gewahrt werden müssten.
Der Rat der EU-Staaten muss sich nun mit dem EU-Parlament und der Kommission auf eine endgültige Version des Medienfreiheitsgesetzes einigen. Das Parlament hat bislang keine eigene Position beschlossen.
Und täglich grüßt ein neues Überwachungsgesetz, gleichzeitig heißt es dann aber die Straftäter sind zwar polizeilich bekannt, konnten aber wegen Personalmangels nicht verfolgt werden. Der Zyniker in mir fragt sich dann, für wen ist dieses Gesetz dann wieder gut?