Bundesverfassungsgericht: Sportverein durfte NPD-Mann ausschließen
Der Sportverein TuS Appen (Kreis Pinneberg) hat vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen: Er durfte einen Hamburger NPD-Landesvorsitzenden aus dem Verein ausschließen. Der Mann hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Nazis verdienen keinen Spaß.