Bevor eine Organspende möglich ist, muss der Hirntod festgestellt werden - zumindest bislang. Geht es nach der FDP im Bundestag, soll künftig auch ein Herz-Kreislauf-Stillstand ausreichen. Das soll zu mehr Organspenden führen.
Die FDP im Bundestag spricht sich dafür aus, die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende zu erweitern. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine vorher selbstbestimmte Entnahme von Organen sein - bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden.
Eventuell passend dazu zwei Ausschnitte aus eine Dokumentation, die mir Youtube letztens vorgeschlagen hat. Hier zur Thematik der Spende bei Herz-Kreislauf-Stillstand und hier zum verwandten Thema Opt-in/out, sowie ein Vergleich der Spenderzahl zu Frankreich und Spanien.
Ich persönlich würde beides befürworten (Spende nach Herz-Kreislauf-Stillstand und Widerspruchslösung/Opt-out) , aber glaube, dass sich bei dem Vorschlag hier die Meinungen tendenziell mehr teilen werden, als bei der Debatte zu Opt-out.
Sehe den Vorschlag als kontraproduktiv in der Debatte zum opt-out. Viele Leute haben ja die Sorge, dass die Ärzte da etwas zu eilig sind bei der Feststellung des Todes um an die Organe zu kommen, das jetzt scheinbar zu vereinfachen ist doch Wasser auf die Mühlen dieser Schwurbler. Bei der FDP wäre ich fast geneigt zu glauben das sei Absicht.
Finde ich tatsächlich vielleicht einen wichtigsten Punkte, denn das ist ja derzeit genau nicht der Fall. Soweit ich es verstehe ist es derzeit generell nicht möglich, selbst wenn potentielle Spender dazu bereit wären.
Wenns dann Opt-out wird, aber erstmal nur für Hirntod. Ist glaube ich die beste Lösung für alle
Da hast du denke ich recht. Ein gleichzeitiges Einführen wäre wohl zuviel Änderung auf einmal und würde eventuell bei vielen erstmal zu einer reflexhaften Ablehnungshaltung führen.
Da wir ja seit relativ kurzer Zeit das Organspende-Register haben könnte man es dort als Option bereitstellen. Genauso wie es ja bereits jetzt die Möglichkeit gibt Einschränkungen festzulegen welche Organe (nicht) gespendet werden sollen.