Er hat soweit ich weiß nie gesagt, dass er das persönlich möchte. Er hat nur dafür gestimmt, das weiterhin als legal zu betrachten. Der Schluss, der hier nahe gelegt wird, könnte rechtlich schwierig zu verteidigen sein.
Da steht nicht, dass er das selber machen möchte. Es wird impliziert, dass er das gut findet, und das ist keine Unterstellung, sondern gesicherte Tatsache.
Der Typ ist einfach scheiße. Kanzler Kohl, auf Temu bestellt.
Correctiv hat die Umstände der Abstimmung 1997 näher beleuchtet.
Allerdings hatte die Abstimmung eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Parteien war im Vorfeld ein Streit um eine sogenannte Widerspruchsklausel entbrannt. Die Klausel sah vor, dass eine Anzeige im Nachhinein durch das mutmaßliche Opfer zurückgezogen werden könnte. Kritiker befürchteten, dass Vergewaltigungsopfer so von Tätern unter Druck gesetzt werden könnten, ihre Anzeige zurückzunehmen.
Weil in dem Punkt keine Einigung in Sicht war, brachten verschiedene Abgeordnete schließlich einen sogenannten „Gruppenantrag” ohne die kontrovers diskutierte Widerspruchsklausel ein. Darüber stimmten die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang ab. Ein Gruppenantrag ist ein Antrag von verschiedenen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition über Parteigrenzen hinweg.
Die 138 Nein-Stimmen waren offenbar teilweise auch der Diskussion um die Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die aufgelisteten Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten, ist aus dem Dokument nicht ersichtlich.
TLNG: Aufgrund der vorherigen Streitpunkte ist nicht klar, ob Merz Vergewaltigung in der Ehe OK findet (bzw. fand) oder dem Gesetz ohne die umstrittene Widerspruchsklausel, die das Zurückziehen einer Anzeige durch das Opfer ermöglicht hätte, nicht zustimmen wollte.