Er hat soweit ich weiĂ nie gesagt, dass er das persönlich möchte. Er hat nur dafĂŒr gestimmt, das weiterhin als legal zu betrachten. Der Schluss, der hier nahe gelegt wird, könnte rechtlich schwierig zu verteidigen sein.
Da steht nicht, dass er das selber machen möchte. Es wird impliziert, dass er das gut findet, und das ist keine Unterstellung, sondern gesicherte Tatsache.
Der Typ ist einfach scheiĂe. Kanzler Kohl, auf Temu bestellt.
Correctiv hat die UmstÀnde der Abstimmung 1997 nÀher beleuchtet.
Allerdings hatte die Abstimmung eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Parteien war im Vorfeld ein Streit um eine sogenannte Widerspruchsklausel entbrannt. Die Klausel sah vor, dass eine Anzeige im Nachhinein durch das mutmaĂliche Opfer zurĂŒckgezogen werden könnte. Kritiker befĂŒrchteten, dass Vergewaltigungsopfer so von TĂ€tern unter Druck gesetzt werden könnten, ihre Anzeige zurĂŒckzunehmen.
Weil in dem Punkt keine Einigung in Sicht war, brachten verschiedene Abgeordnete schlieĂlich einen sogenannten âGruppenantragâ ohne die kontrovers diskutierte Widerspruchsklausel ein. DarĂŒber stimmten die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang ab. Ein Gruppenantrag ist ein Antrag von verschiedenen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition ĂŒber Parteigrenzen hinweg.
Die 138 Nein-Stimmen waren offenbar teilweise auch der Diskussion um die Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die aufgelisteten Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten, ist aus dem Dokument nicht ersichtlich.
TLNG: Aufgrund der vorherigen Streitpunkte ist nicht klar, ob Merz Vergewaltigung in der Ehe OK findet (bzw. fand) oder dem Gesetz ohne die umstrittene Widerspruchsklausel, die das ZurĂŒckziehen einer Anzeige durch das Opfer ermöglicht hĂ€tte, nicht zustimmen wollte.
Ist es nicht klar, im Sinne von "nicht beweisbar", oder ist es nicht klar im Sinne von "wir können nicht rekonstruieren, welche Motivation Merz damals wahrscheinlich hatte?
Ich wĂŒrde stark zum Ersten tendieren, weil es konsitent mit seinen ĂŒbrigen Positionen ist, die er auch heute noch hĂ€lt. Und wenn er in die Debatte um die Widerspruchsklausel aktov involviert gewesen wĂ€re, hĂ€tte man dazu auch etwas gefunden.
Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
Generell hĂ€tte aber auch die Widerspruchsklausel dazu gefĂŒhrt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurĂŒckzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wĂ€re.
Ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass der Fotzenfritz damals schon so dahinter her war, dass doch bitte das Gesetz zu 100% Zufriedenheit implementiert werden soll, und er es dann deswegen doch lieber blockiert. Sowas hĂ€tte ich mir in dem Bereich von den Linken oder GrĂŒnen vorstellen können, aber nicht von der CDU.
Damit könnte neben der Sache auch die (aus Sicht des Abstimmenden) ungenĂŒgende Ausgestaltung des Gesetzes Grund fĂŒr das Abstimmungsverhalten gewesen sein.
Das ist 27 (!) Jahre her. Ich gestehe Menschen generell zu, dass sie sich weiterentwickeln und Dinge heute anders beurteilen als frĂŒher.
Bin kein Merz-Fan, aber er hat wie alle Menschen eine faire Betrachtung der Sachlage in ihrer GĂ€nze verdient.
Punkt 1 verstehe ich. Punkt 2 halte ich in Merz' speziellem Fall fĂŒr eher abwegig. Der Mann Ă€ndert zwar dauernd seine Positionen, aber eben nicht, weil er ethisch dazugewinnt.