lohnt es sich, im Tarifvertrag höher eingestuft zu werden?
Kollegen im Krankenhaus haben mir gesagt, dass in einigen Kliniken desselben Krankenhauses die Versetzung mit einer höheren Einstufung belohnt wird: nicht mehr Stufe 2, sondern direkt Stufe 3.
Was mich stört ist, dass diese extra 160 Euro Brutto, 85 Netto sind. Scheint nicht so lukrativ zu sein.
Mit Stufen sind vermutlich schon diese Erfahrungsstufen (was du mit Gehaltsprogression meinst) gemeint. Was anderes sind die Entgeltgruppen, die richten sich nach ausgeübter Tätigkeit.
Mehr Geld ist mehr Geld? Ich versteh deine Frage nicht so wirklich.
Oder geht's dir darum, ob es sich lohnt, für 85 Euro im Monat wegzubewerben (auch intern)? Das würde ich vermutlich nicht vom Geld abhängig machen, sondern von anderen Faktoren.
Mehr Geld auf Kralle, mehr Rentenbeitrag ... besser Ausgangsbasis für Zukünftige Laufbahn. Wo ist das Problem?
Wenn die Frage lautet: "Hier ist eigenlich alles gut, aber ich könnte woanders 85€ mehr bekommen" das kannst nur du beurteilen. Geld ist nicht alles (bei weitem nicht bei Arbeit) und wenns an der anderen Stelle Mist zu arbeiten ist, bis du in der tat hinterher schlechter dran.
Aber das ist rumraten. Da fehlt un aber vermutlich einiges an Infos.
Denke mal dem Mehrverdienst steht Aufwand und Unsicherheit gegenüber, z.B. Umzug, neues Umfeld, neue Kollegen usw.
Die Frage ob es sich "lohnt" kann dir wahrscheinlich kaum jemand beantworten der deine Situation nicht genau kennt
Bei Tarifverträgen im öffentlichen Dienst setzt sich deine Entlohnung aus der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe zusammen.
Für den TVöD-K - keine Ahnung, ob der für dich gilt - ist das z.B. in § 12 “Eingruppierung” bzw. § 16 “Stufen der Entgelttabelle” geregelt (siehe hier: TVöD-K bzw. TVöD-B)
Um deine Frage zu beantworten: Eine höhere Einstufung bekommst du mit der Zeit eh, also ja, für eine Versetzung ist das an sich jetzt nicht sooo lukrativ bzw. kein sooo überzeugendes Argument.
Beim TVöD-K ist das wie folgt geregelt:
Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ih - rem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):