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Bubatzkarte jetzt standardmäßig mit 100m Abstand

Bubatzkarte jetzt standardmäßig mit 100m Abstand https://bubatzkarte.kowelenz.social/

Nachdem diverse Medien darüber berichteten, dass die Abstandsregeln im Gesetz auf 100m gesenkt werden sollen (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ampel-cannabis-gesetz-100.html), ist die Bubatzkarte jetzt standardmäßig auf diesen Wert eingestellt.

Über das Zahnrad im unteren rechten Bildschirmrand lassen sich auch andere Abstände einstellen.

Die Karte der Berliner Morgenpost (https://interaktiv.morgenpost.de/cannabis-legalisierung-kiffen-karte/), entwickelt von @yetzt, wurde ebenfalls an die neuen Abstände angepasst.

\#cannabis #legalisierung #bubatzkarte @cannabis

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Cannabisgesetz überarbeitet

Cannabisgesetz überarbeitet https://www.rnd.de/politik/cannabis-gesetz-wird-entschaerft-welche-regeln-kuenftig-gelten-sollen-6C6DJIDA25BOTNMDKUKERLNEJU.html

\> Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung soll weniger streng ausfallen als bisher geplant. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) einigten sich die Koalitionsfraktionen bei abschließenden Verhandlungen unter anderem darauf, die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen. Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.

\> Um einen „Fallbeileffekt“ zu verhindern, wird beim erlaubten Besitz von Cannabis zudem eine Toleranzgrenze eingeführt: Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.

\> Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten und Expertinnen gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.

\> Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.

\> Die drei Parteien einigten sich zudem darauf, das Gesetz schrittweise in Kraft zu setzen. Die Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. März 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juni oder 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.

Die Bubatzkarte lässt sich über das Zahnrad rechts unten auf den Abstand von 100m umstellen. https://bubatzkarte.kowelenz.social/

\#cannabis #legalisierung @cannabis

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Bubatzkarte jetzt mit einstellbaren Abständen (https://bubatzkarte.kowelenz.social/)

Bubatzkarte jetzt mit einstellbaren Abständen https://bubatzkarte.kowelenz.social/

Hallo liebe Legalisierer! Die Bubatzkarte ermöglicht euch jetzt nicht nur, die im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehenen Abstände von 200m zu visualisieren, sondern auch alternative Möglichkeiten zu erkunden. Rechts unten im Rand findet ihr ein Zahnradsymbol, über das sich die Abstände einstellen lassen. Nutzt es, meldet euch bei euren Abgeordneten und bringt Hinweise wie:

  • Abstände zu groß, es bleibt kein Platz für Konsum/Anbauvereinigungen
  • Zu viele Orte die gekannt werden müssen, wer soll das wissen/kontrollieren?

Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht vorbei, nutzt also eure Möglichkeiten, macht Screenshots, erläutert eure Bedenken/Wünsche. Ihr habt jetzt die einmalige Gelegenheit, die Zukunft zu beeinflussen.

Die Karte ist natürlich nicht perfekt, die Daten sind sicherlich nicht vollständig und da ich nur bei wenigen Gebäuden den Eingangsbereich bestimmen kann, werden einfach Abstände um die Außengrenzen oder um das Zentrum gemalt, je nachdem, was ich zur Verfügung habe. Dadurch steigt bei kleineren Abständen der prozentuale Anteil der Ungenauigkeit für die Information, wo konsumiert werden darf und wo nicht. Für Anbauvereinigungen scheint es aber nicht um den Eingangsbereich zu gehen, also passt die Karte dafür ziemlich gut.

@[email protected] @[email protected] @simonDHV

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Vorstellung der Bubatzkarte - Abstandsregeln für die Cannabislegalisierung als Karte

Vorstellung der Bubatzkarte - Abstandsregeln für die Cannabislegalisierung als Karte https://bubatzkarte.kowelenz.social/

Hallo Threadiverse, Hallo Lemmy!

Die Bubatzkarte visualisiert die bisher bekannten Abstandsregeln eines Gesetzesentwurfs „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“. Also die Antwort auf die Frage „wie sehen 100 Meter Umkreis eigentlich aus“.

Die Visualisierung basiert auf Daten von OpenStreetMap, die von Freiwilligen erstellt werden; es können sowohl in den Daten selbst, als auch in der Interpretation derselben Fehler auftreten. Sollten Euch Fehler auffallen, könnt Ihr gerne hier schreiben, dann wird es vielleicht irgendwann korrigiert. Sollten die Fehler auf fehlende Informationen in OpenStreetMap zurückzuführen sein, könnt Ihr die Daten auch selber korrigieren.

@cannabis

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