Damals widmete die Ampel das Geld um, das für die Corona-Krise bestimmt war und nutzte es für die Finanzierung des Klimaschutzes. Das war nicht zulässig, urteilt nun das Gericht.
Damals widmete die Ampel das Geld um, das für die Corona-Krise bestimmt war und nutzte es für die Finanzierung des Klimaschutzes. Das war nicht zulässig, urteilt nun das Gericht.
Dass das Geld, welches zur Pandemiebewältigung geplant war, nicht einfach für andere Zwecke ausgegeben werden kann. Dafür hätte die Schuldenbremse aufgeweicht oder direkt ganz abgeschafft werden müssen.
In der Praxis wird das wohl einen ekelhaft überheblich grinsenden Lindner in den Nachrichten bedeuten, der zukünftige Investitionen in den Klimaschutz wegen der Schuldenbremse absagt.
Lindner und die FDP freut sich, weil für „grüne“ Projekt kann er jet mit dem Finger aufs BVerG zeigen und sagen „Sorry, Schuldenbremse, kein zusätzliches Geld da“.