Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Zusammengeklappte Räder gelten als Handgepäck. Pedelecs mit einem Elektromotor als Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gehören ebenfalls zu den Fahrrädern.
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Wie ist das mit Benzinkanistern? Was, wenn ich ein Klapprad mit Benzin-Hilfsmotor auftriebe? Oder ist da bloß wieder die große Akku-Angst am Umgehen tun?
Aber auch Verbrennungsmotoren und leicht entzündliche Stoffe sind normalerweise nicht erlaubt. Näheres steht in den Beförderungsbestimmungen des Verkehrsverbunds deiner Wahl.