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Die App des Bundesrates war ein positives Beispiel. Dass es auch weniger datenschutzfreundlich geht, zeigt die App der Bundesregierung: Sie nutzt Verbindungen zu Google Firebase und enthält eine

Die App des Bundesrates war ein positives Beispiel. Dass es auch weniger datenschutzfreundlich geht, zeigt die App der Bundesregierung: Sie nutzt Verbindungen zu Google Firebase und enthält eine angeblich »technisch notwendige« Analysefunktion, die sich nicht deaktivieren lässt (analytics.bundesregierung.de).

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/regierungs-app

#bundesregierung #app #android

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4 comments
  • @[email protected] Wozu braucht man eigentlich eine Bundesrat-App?

  • @[email protected] Da bin ich aber gespannt, um die @cdu/csu das ändern wird❓🤔

  • @[email protected] Passend dazu: "berechtigtes Interesse". Hier meint auch ein Immobilienmakler, das decke Werbemails ab, wenn man ein Exposé anfordert. Ist übrigens kein kleiner, sondern der einer größeren, internationalen Bank:

  • @[email protected]
    (Fehler, die "notwendigen" mit Häkchen darzustellen, so dass der Eindruck entstehen kann, sie würden der Einwilligung unterliegen. Eben zwangsweise.)

    "grundlegende Funktionen" sind so nicht als ein bestimmtes Interesse erkennbar, also wird die nötige Information an dieser Stelle noch nicht erteilt. Allenfalls in der ausführlicheren Datenschutzerklärung, falls die sich verständlich darüber auslässt.

    D., der so auch nicht sehen könnte, ob sie TDDDSG-erforderlich wären.