Skip Navigation

'Nicht geringe Menge' Cannabis: AG widerspricht dem BGH

www.lto.de 'Nicht geringe Menge' Cannabis: AG widerspricht dem BGH

37,5 Gramm statt 7,5 Gramm Cannabis-Wirkstoff THC: Ein AG in Sachsen-Anhalt legt die nicht geringe Menge Cannabis großzügig aus - anders als der BGH.

'Nicht geringe Menge' Cannabis: AG widerspricht dem BGH

Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der "nicht geringen Menge" für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes bei 37,5 Gramm. Das Besondere: Das sind 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt.

4
4 comments