BVerfG zu Neonazi-Demo: Kein Erfolg für Fackel-Klage in Karlsruhe
BVerfG zu Neonazi-Demo: Kein Erfolg für Fackel-Klage in Karlsruhe
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Die rechtsextreme Partei "Die Rechte" muss das Verbot von Fackeln bei einer Mahnwache hinnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. 2017 war den Neonazis ein Fackel-Einsatz in Dortmund verboten worden. Von Max Bauer.
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