Heißt das:
a) das CannG sagt, dass das Ergebnis der Expertengruppe mit dem neuen Wert, jetzt wo dieser vorliegt, ab dem 01. April gültig ist, oder
b) es sich hier nur um einen Vorschlag handelt, der erstmal als neues Gesetz/ Gesetzesänderung wieder ein paar Monate braucht und akzeptiert werden muss, und wir Autofahrer uns noch gedulden müssen?
Wie ist das gemeint? Kann ich ab dem 01. jetzt buffen, oder verliere ich meinen Lappen immer noch, sobald ich angehalten werde?
„ Zur Einführung des von der Expertenarbeitsgruppe empfohlenen Grenzwertes ist laut der Gesetzesbegründung zu § 44 KCanG eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) (§ 24a) durch den Gesetzgeber erforderlich.“
Diese Änderung muss erst noch umgesetzt werden und folgt nicht automatisch durch die Einführung des CanG.
Shit... Heißt also, dass wir die (mindestens) nächsten Monate immer noch nicht konsumieren dürfen.
Ich bin mir 100 Pro sicher, dass hier in Bayern bald die ganzen Straßen voller Cops sind, die auch insbesondere die Radfahrer anhalten werden.
Oh man... Ich hab mich schon so drauf gefreut, aber jetzt darf ich wieder warten...
Zumindest kann ich schon mal anbauen, dann hab ich bis dahin auch was. Immer positiv (no pun intended) bleiben ✌️