Immer wieder werden Klimaaktivisten der "Letzten Generation" wegen Nötigung verurteilt. Nun hat ein Berliner Gericht einen anderen Weg eingeschlagen.
Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die "Letzte Generation" bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.
Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei "hinsichtlich der üblichen Stauzeiten" in Berlin noch "moderat". Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. "Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen", so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.
Dass ich ständig im Stau stehe ist Resultat einer verkorksten Verkehrspolitik und schlechten Autofahrern. Die DB ist runter gewirtschaftet und hat im internationalen Vergleich einen schlechten Service und ist sau teuer (gewesen, pre Deutschlandticket) + unbezahlbare Mieten in den Gegenden, wo man arbeitet.
Ob da jetzt noch ein Stau durch die LG dazu käme... Wayne. Wenigstens haben die noch ne noble Intention im Gegensatz zu dem Affen, der in seiner 240 PS Karre rechts überholt, den LKW schneidet, und um dann 3 Fahrspuren zu springen, um dann mit einem anderen 240PS Schlitten zu kollidieren, weil der mit 200 Sachen die nächsten freien 500m durch den Berufsverkehr fahren will, bis wieder abgebremst werden muss.
Richtiger guter Entscheid. Ich hoffe alle die Aggro-Typen, die die Helden mit Gewalt von der Straße gezerrt haben werden noch richtig saftig abkassiert.
Hmm, muss mal meinen Juristen fragen, aber ich glaube nicht, dass es aufgrund des Urteils plötzlich verboten ist, Demonstranten von der Straße zu tragen. "Keine Nötigung" heißt nicht "erlaubt". Wenn jemand widerrechtlich den Weg versperrt, darf man da schon was machen. Die Frage ist nur "was?". Einen Demonstranten vorsichtig aufzuheben, ein paar Meter zur Seite zu tragen und dann vorsichtig wieder abzusetzen dürfte legal sein. Aber das ist halt nur so einfach, wenn du ein 2m 100kg Bodybuilder bist und der Demonstrant 40kg wiegt und sich nicht festgeklebt hat.
Wenn jemand widerrechtlich [?] den Weg versperrt, darf man da schon was machen. Die Frage ist nur “was?”
Mit der Person reden, oder die Polizei rufen.
Selber Gewalt anwenden oder Schäden billigend in Kauf nehmen ist ziemlich sicher nicht okay. Als dafür nicht ausgebildete und nicht befugte Person genügt es vermutlich nicht, hinterher zu sagen "aber ich war doch vorsichtig".
Alternativ können wir uns auch für die ohnehin sinnvollen Forderungen einsetzen, um solche Aktionen präventiv überflüssig zu machen:
Ich würde mich da nicht voreilig freuen. Dieses Urteil ist so ausgefallen, das nächste fällt wieder andersrum aus, das wird noch ne Weile hin und her gehen, bis irgendwer bis zum BGH kommt und der die Sache dann allgemeingültig festsetzt.
Völlig losgelöst vom Ziel der Aktion und ihrer Legitimität finde ich das Urteil nicht nachvollziehbar und wundere mich darüber.
Zum Vergleich: ich stelle mich vor ein Bürgeramt und mache mich mit Armen und Beinen so vor der Tür breit, dass die Leute nicht an mir vorbei können und den anderen Eingang benutzen müssen. Es ist nur eine kleine Unannehmlichkeit, und niemand verliert mehr als 1 Minute an Zeit. Nach der Logik dieses Urteils wäre das dann ja auch keine Nötigung.
Es ist nur eine kleine Unannehmlichkeit, und niemand verliert mehr als 1 Minute an Zeit. Nach der Logik dieses Urteils wäre das dann ja auch keine Nötigung.
Das wäre doch sinnvoll, oder? Es geht hier um's Strafrecht, also um das ultima ratio des Rechtsstaats. Das für kleine Unannehmlichkeiten herauszuholen ist einfach übertrieben. Dafür gibt es andere Instrumente wie z.B. das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und natürlich zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Es gibt in Deutschland eine ganze Menge an Dingen, die zwar verboten aber nicht strafbar (abgesehen von Bußgeldern und Schadensersatz) sind. Ruhestörungen, das unerlaubte Ausleihen von Ruderbooten, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen und so weiter.
Damit der Vergleich passt, müsstest du ja auch angekündigt haben, dass du diese Tür blockieren wirst UND es müsste durchaus üblich sein, dass die Tür aus anderen Gründen öfter nicht nutzbar ist. Die Begründung beinhaltet ja nicht nur den Verweis auf ÖPNV.
Da finde ich es jetzt nicht so abwegig daraus eher "Eh, heute halt mal blockiert wegen x" zu machen als eine Nötigung.
Edit: Zumal es explizit nur in diesem Fall so geurteilt wurde.
Wundert mich nicht, weil es Karlsruher Rechtsprechung folgt: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße
Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen.
Uff, also einfach meine Nötigung ankündigen dann ist es keine Nötigung weil angekündigt?
Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre...
Zum einen sei es den ÖPNV-Teilnehmern vorab möglich gewesen, auf das Auto umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, U-Bahnlinien in der Hauptstadt blockieren zu wollen.