Skip Navigation

Urteil: 1,3 Kilometer zum Strand sind nicht "wenige Gehminuten"

www.br.de Urteil: 1,3 Kilometer zum Strand sind nicht "wenige Gehminuten"

Reiseanbieter müssen bei Hotels präzise Angaben machen. Das Amtsgericht München hat nun ein Unternehmen zu Schadenersatz verurteilt. Es hatte ein Hotel mit "nur wenige Gehminuten vom Strand entfernt" beschrieben. Tatsächlich waren es 1,3 Kilometer.

Urteil: 1,3 Kilometer zum Strand sind nicht "wenige Gehminuten"
6

You're viewing a single thread.

6 comments
6 comments