Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt! Geklagt hatte eine Bürgerinitiative gegen die Stadt Bremen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt ...
Yay. Ist hier in der Altstadt auch echt nervig, weil so viele Autos in den Gehweg reinragen. Da ist historisch bedingt generell zu wenig Platz, d.h. der Gehweg selbst hat definitiv keine 1,80m, und die Parkplätze dahinter sind auch nicht für Limousinen und Monstertrucks ausgelegt.
Bedeutet dann effektiv, wenn ich mit Einkaufstasche unterwegs bin, dass ich auf der Straße laufen muss. Auch ohne Einkaufstasche bin ich mir nie sicher, dass ich nicht von einem vorbeifahrenden Auto erfasst werden könnte.
Selbst unabhängig von dem Gehwegparken sollte einem das doch eigentlich auch klar sein, wenn man sich die typischen Mehrparteienhäuser in den Städten anschaut. Wenn du 6-8 Parteien hast, aber auf der Länge des Hauses nur etwa 2 Autos davor unterbringen kannst, wo sollen dann die restlichen Karren stehen, wenn da vermutlich mehr als die Hälfte der Mieter eins haben? Im Grunde brauchst du halt überall Parkgaragen unter den Häusern.