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Wie ein Balkonkraftwerk versichert werden sollte

Was passiert, wenn ein Balkonkraftwerk abstürzt oder bei einem Sturm beschädigt wird? Der Versicherungsverband will dazu seine Musterbedingungen ändern.

[...] Doch was passiert, wenn beispielsweise die Panels durch Hagel oder Brand zerstört werden? In solchen Fällen könnte eine Hausratversicherung helfen. Bislang finden sich Balkonkraftwerke noch nicht ausdrücklich in den Musterbedingungen des GDV zu Hausratsversicherungen. Dort sind derzeit beispielsweise "privat genutzte Antennenanlagen und Markisen" genannt, "die ausschließlich der versicherten Wohnung" dienen.

Doch das soll sich in Kürze ändern. Einem Sprecher zufolge hat der Verband das interne Konsultationsverfahren zu dem Thema inzwischen abgeschlossen. Die neuen Bedingungen, die auch andere Aspekte betreffen, sollen demnach Ende November veröffentlicht werden. Allerdings sind sie für die Versicherungsunternehmen nicht verbindlich. Der Verband geht jedoch von einer Signalwirkung aus, vor allem für die kleineren Versicherer.

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