Das Erzbistum Köln hat Zugriffsversuche von Mitarbeitern auf Porno-Internetseiten dokumentiert. Betrifft das auch kinderpornografisches Material? Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.
Diese Frage stellt sich auch deshalb, weil die in der Liste dokumentierten Zugriffsversuche unter anderem Porno-Seiten betreffen sollen, bei denen "Begriffe wie young porn, also junger Porno, und Teenie" auftauchen, sagt Zühlke. Wie alt sind also diese als "Teenies" angepriesenen jungen Frauen? Tatsächlich schon volljährig?
Der Autor ist ja ein unschuldiges Wesen, wenn er nicht weiß dass Teen schon seit Jahrzehnten eine ganz normale Porno-Kategorie ist, die sich im legalen Fall aus vorgeblich 18 und 19-jährigen, oft auch aus 20 und 21-jährigen speist.
Bislang sieht die Kölner Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht einer Straftat, sagte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage. Die Liste aus dem Erzbistum liege der Behörde vor und werde geprüft.
Schön, dass die Kölner Staatsanwaltschaft so unausgelastet ist, dass sie sich auch ohne jeden Anfangsverdacht mit den Pornozugriffen von Arbeitnehmern beschäftigt.
Na wenn irgendjemand eine Straftat vermutet, wäre es aber auch nachlässig, nicht zu prüfen. Dass die Prüfung bisher (!) negativ ausfiel, ist zwar schön, aber erstmal noch kein Grund, vorzeitig abzubrechen.
Die Frage, ist wie handfest eine solche Vermutung ist, dass sie eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft rechtfertigt. Dass vereinzelt Mitarbeiter des Bistums beschuldigt sind, rechtswidrige Inhalte angeschaut zu haben, ist für mich kaum ein Grund die Logs aller durchzugehen.
Lustig dass wenn es um Pornographie in der Kirche geht auf einmal der Staat ermittelt bei den Kindesmissbrauchs Fällen aber häufig die Kirche entschieden hat, ob Anklage erhoben wird.