Arbeiten für weniger als zwei Euro die Stunde - ist das rechtens? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet nun: Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger für Gefangene sind verfassungswidrig. Die Bundesländer müssen nun nachbessern.
Die im Artikel genannten Gründe klingen absolut plausibel, daher mMn schönes Urteil. Jetzt aber bitte noch bei Behindertenwerkstätten nachziehen, das ist dort auch nicht akzeptabel.
War auch mein Gedanke. Die Menschen dort kriegen noch weniger, aber da ist auch das Ziel ein anderes als im Justizvollzug. Deswegen dachte ich, der Vergleich würde wahrscheinlich ganz schön hinken. :/
Kommt halt auf den jeweiligen Behinderten an. Es gibt Menschen dort, die auch relativ problemlos auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt tätig werden könnten, wenn auch mit reduzierter Stundenzahl. Die will dort nur halt keiner, weil die einen besonderen Schutz haben und eben keine 40h/Woche können. Diese brauchen den absoluten Großteil der Sonderhilfen aus den Werkstätten nicht und werden dort ausgebeutet um vielleicht den einen, der nur Kullis zusammenschrauben kann, querzusubventionieren.
Dass sich Firmen über die Beauftragung solcher Werkstätten teilweise bis ganz aus der Abgabe für nicht genügend Schwerbehinderte im eigenen Betrieb freikaufen können, sollte denen optimalerweise auch einiges Wert sein, was man weiter an die Behinderten durchreichen könnte. Blöderweise habe ich mal einen Bescheid über diese Abgabe gesehen: Der Betrag ist ein absoluter Witz. Da ist kein Anreiz für gar nichts.
Jetzt aber bitte noch bei Behindertenwerkstätten nachziehen, das ist dort auch nicht akzeptabel.
Naja, anders als Gefängnis ist das Arbeiten dort freiwillig.
Das Problem mit der Bewertung dieser Werkstätten ist halt, sie sich auf einem fließenden Übergang von reiner Beschäftigungstherapie zu "echter" Arbeit befinden.
Mindestlohn ist zumindest bei Bereichen, die ich kenne völlig illusorisch, da diese Bereiche um ein Vielfaches mehr Menschen anstellen als man normalerweise täte. D.h. die vielen Menschen mit Behinderung dort würden ihre Jobs verlieren und durch wenige Arbeitnehmer*innen ohne Handicap ersetzt. Damit würden einfach nur viele Menschen eine Tätigkeit verlieren, die ihrem Leben einen Inhalt hinzugefügt hat.
Wie das in anderen Bereichen abläuft, kann ich aber nicht sagen. Gut möglich, dass es in einigen Fällen echt Ausbeutung ist.
Ich finds immer echt faul, wenn Journalisten so einen Artikel schreiben, aber sich dann nicht die Mühe machen, mal in das Urteil zu schauen, was denn z.B. "nachbessern" heißt. Haben die Gefangenen Anspruch auf Mindestlohn? Dürfen Kost und Logis angerechnet werden?
Ich hab die Pressemitteilung zum Urteil mal überflogen und konkret hat das BVerfG, so wie ich das verstehe, nicht die Höhe an sich kritisiert, sondern dass kein Konzept existiert, das festlegt, wie die Gefangenenarbeit und die damit zusammenhängende Vergütung die Resozialisierung fördern soll.
Zur Höhe selbst sagt das BVerfG gar nicht so viel, aber immerhin:
Auch die Wahrnehmung der Gesamtvergütung von Gefangenenarbeit und insbesondere der Bemessung der monetären Vergütungskomponente durch die Gefangenen selbst darf nicht unberücksichtigt bleiben. Der Gesetzgeber hat gesetzliche Rahmenbedingungen anzustreben, die dazu beitragen, dass das (geringe) Entgelt nicht als Teil der zu verbüßenden Strafe erlebt wird.
Und zur Anrechnung von Haftkosten sagt es:
Sieht der Gesetzgeber ein System (hauptsächlich) finanzieller Vergütung für Gefangenenarbeit vor, so ist es ihm nicht verwehrt, auch einen Haftkostenbeitrag vorzusehen. Das Resozialisierungsgebot fordert aber in der für Strafgefangene typischen Situation einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Interesse an einer Kostendeckung und den wirtschaftlichen Interessen und finanziellen Möglichkeiten der Gefangenen. Dies erfordert eine gesetzliche Regelung, nach der der Haftkostenbeitrag so bemessen wird, dass dem Gefangenen von der Vergütung jedenfalls ein angemessener Betrag verbleibt, der ihm einen greifbaren Vorteil im Vergleich zu nicht arbeitenden Gefangenen bringt.
Wenn das wirklich eine reine Resozialisierungsmaßnahme ist, dann kann ich nachvollziehen, dass kein Mindestlohn gezahlt wird. Allerdings ist der Unterschied zwischen Resozialisierungsmaßnahme und Sklaverei hier wirklich sehr dünn.
Daher wäre es gut, wenn man sich als Rechtsstaat genau überlegt, welche Maßnahmen wirklich zur Resozialisierung dienen und welche einfach nur Ausbeutung im Namen irrsinniger Kostendeckungsmaßnahmen sind. Ein Gefängnis verursacht schließlich immer Kosten.
In den meisten Bundesländern herrscht für Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Deshalb gilt für die Gefangenen auch kein Mindestlohn. 2020 verdienten sie laut König etwa zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde.
Einwandfreie Logik, kann man nix dran aussetzen. Wenn man dann noch bedenkt das Deutschland gefaengnisausbruch nicht bestraft weil es gegen die menschliche Natur ist eingesperrt zu sein, dann ist diese Regelung besonders bizarr.