Sachsen greift seinen Bürgerinnen und Bürgern ab 1. Oktober bei der Reparatur von Elektrogeräten finanziell unter die Arme.
Ab 1. Oktober gibt es für die Jahre 2023 + 2024 einen Zuschuss auf Reparaturen von Elektrogeräten ab einem Rechnungsbetrag von mindestens 75€. Die Förderung beträgt 50% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur.