Die juristische Aufarbeitung des rassistischen Anschlags von Hanau hat bis heute zu keinem einzigen Gerichtsverfahren geführt. Dabei wäre ein Prozess möglich und wichtig gewesen, kommentiert Max Bauer.
Die juristische Aufarbeitung des rassistischen Anschlags von Hanau hat bis heute zu keinem einzigen Gerichtsverfahren geführt. Dabei wäre ein Prozess möglich und wichtig gewesen.
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Rein rechtlich wäre ein Prozess möglich gewesen. Das zeigen zwei Gutachten, die Rechtsprofessoren aus Kiel kurz vor dem Jahrestag von Hanau erstellt haben.
Legt man sie neben den Bericht des hessischen Untersuchungsausschusses, ergibt sich ein frustrierendes Bild: Der Ausschuss zählt zahlreiche Behördenfehler auf. Die Rechtsprofessoren meinen, dass sich Behördenmitarbeiter rechtswidrig verhalten haben könnten, und es folgt nichts. Zumindest nicht der geradlinige Prozess, mit dem in einem Rechtsstaat unabhängige Gerichte die Behörden, ihre Macht und ihre Fehler kontrollieren.
Für die Trauer, die Wut und die Rechte der Opferfamilien wäre ein solcher Prozess unschätzbar wichtig. Diesen Prozess hat die hessische Justiz verweigert. Und das bleibt erschütternd und beschämend, gerade weil es die Familien der Opfer sind, die bis heute die Aufklärung vorantreiben.