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Polizist darf sich auf TikTok nicht "Officer" nennen

Aus dem Artikel:

Ein Berliner Polizist darf sich auf der Videoplattform Tiktok und in ähnlichen sozialen Medien weiterhin nicht eigenmächtig als "Officer" durch Beiträge mit Polizeibezug in Szene setzen. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht von Berlin und Brandenburg lehnte nach Angaben eine Beschwerde des Beamten ab und bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Das Land Berlin hatte dem Polizisten nach früheren Gerichtsangaben sämtliche Internetbeiträge mit dienstlichem Bezug untersagt, nachdem dieser bei Tiktok unter anderem ein Interview mit einem prominenten Mitglied eines kriminellen Clans geführt hatte. Dagegen zog der Mann vor das Verwaltungsgericht. Er argumentierte, er werbe mit seinen Videos um Verständnis für die Polizei.

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