Weil ein Haushalt keinen adäquaten Internetzugang bekam, verpflichtet die Bundesnetzagentur erstmals einen Provider zur Mindestversorgung.
Bei der Mindestversorgung handelt es sich entsprechend der rechtlichen Vorgaben um einen Anschluss, der 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload bei einer Latenz von 150 ms bietet. Den „erschwinglichen“ Preis berechnet die Bundesnetzagentur, dieser liegt derzeit bei rund 30 Euro pro Monat.
30€ als Mindestversorgung ist schon ganz schön happig.
Die Kosten für den Provider entwickeln sich nicht linear mit der Bandbreite. Aus genau dem Grund glaube ich auch nicht, dass da jetzt ein Kabel mit genau dieser Mindestkapazität hin kommt.
Das ist doch unabhängig von den Installationskosten, diese Geschwindigkeit kriegst du auch auf dem dünnsten Klingeldraht hin und Telefon haben ja alle Wohngebäude.
Also ich bin gegen eine Benachteiligung wegen dem Wohnort. Klingt auch nicht sehr sinnvoll unterschiedliche Regelungen für die Grundversorgung zu machen.
Soweit würde ich zwar nicht gehen, aber für die Leute, die da reflexhaft runter wählen:
Ländlicher Raum heißt geringe Bevölkerungsdichte. Das heißt pro Nase mehr Meter Straße, Kabel, Wasser- und Abflussrohr, usw. Das ist einfach viel teurer pro Mensch als die Infrastruktur für dicht gebaute Apartmenthäuser in der Stadt. Dafür sind die Mieten geringer und man hat schön viel Platz. Was hier fair ist, ist nicht eindeutig.
Eins ist klar: Wenn Internet für jeden gleich viel kostet, dann subventionieren Leute in winzigen Apartments, Leute in riesigen Einfamilienhäusern.