Genau das meinte ich ja mit "laut befördern". Sollte das Gegenstück zu "still kündigen" bilden. Hab ich mir wohl witziger vorgestellt, als es rüber kam ^^
Lustigerweise sind Beamte an sich verpflichtet sich nach § 61 Abs. 1 BBG bzw. § 34 Abs. 1 BeamtStG "mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen"
was auch heißt unbezahlt Überstunden zu machen wenn der Dienstherr es so will