Ich vermute das ist zur rechtlichen Absicherung, weil der Hersteller damit klar macht, dass er nicht garantiert, dass das genau so aussehen wird, wenn du das Gericht/Getränk anrichtest
Serviervorschlag ist ein lebensmittelrechtlich nicht definierter Begriff. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um einen bildlichen Vorschlag für die Zubereitung oder das Anrichten eines in Fertigpackungen angebotenen Lebensmittels. Der Hersteller möchte dadurch in der Regel gleichzeitig darauf hinweisen, dass nicht alle abgebildeten Lebensmittel in dem Produkt enthalten sind, sondern diese noch ergänzt werden können.