Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Zusammengeklappte Räder gelten als Handgepäck. Pedelecs mit einem Elektromotor als Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gehören ebenfalls zu den Fahrrädern.
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.
Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.
Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.
ok. danke. vielleicht könnte der hvv in zukunft eine differenziertere schreibweise verwenden.
wenn ich "elektroscooter" bei google eingebe kommt erst ein tretroller mit sitz und dann einer ohne. keine fahrzeuge mit mehr als 2 rädern. sagt noch irgendwer "elektroscooter" (deutschenglischhorrormix) zu den seniorenmobilen? ich hab das bei denen wirklich zum ersten mal gehört - kenne aber auch keine senioren die sowas haben.