Versprechen kann man vieles, rechtlich scheitert so was dann häufig. Hier wäre es, dass du begründen können müsstest warum du weiterhin einen Ausnahmetatbestand annimmst der nirgends sonst gilt, vgl. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG
Genau das ist mein Punkt. Was soll dem Scholz jetzt die Wahlversprechen abkaufen, wenn er ein damals so klares Wahlversprechen ohne Stellungnahme zurückgenommen hat.