Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle. Von Klaus Hempel.
Wir brauchen irgendwann eine Änderung genau solcher Regelungen - es geht nämlich gar nicht, dass "Künstler" ihr Zeugs in die Öffentlichkeit stellen und dann blöde rummöppern, wenn jemand Fotos davon macht. Selbst, wenn es per Drohne ist.
Erst recht wenn es sich nicht einmal um Privateigentum handelt. Für etwas das im öffentlich Raum von Steuern finanziert errichtet wurde sollte eine solche Nutzungseinschränkung mMn von Vornherein ausgeschlossen werden.
Dieses. Künstler sollten anständig bezahlt werden. Aber nicht dadurch, dass die Nutzung des öffentlichen Raumes um ihre Kunstwerk eingeachränkt und verwertet wird, sondern von ihren Auftraggebern.