Juristisch nicht perfekt wasserdicht, aber ist ziemlich sicher ohne Nachfragen durchgegangen, oder?
"Gewissen" explizit drin zu haben ist essentiell , weil das Grundrecht so formuliert ist. Sehr gut!
Grundsätzlich bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten abzulehnen und die Einsicht, die dazu führt, sind ein großer Pluspunkt. Genau so ist es in einschlägigen Urteilen gefordert. Rechtskräftige Ablehnungen gab es oft, wenn nicht grundsätzlich jeder Krieg abgelehnt wird, oder wenn man sagt "nichts für mich, aber sollten andere machen, die es mögen".
Die fast-politische lange Ausführung ist nicht notwendig, aber gut gemacht; mit "wirtschaftlichen Interessen" und der "finanziell starken Oberschicht" wird es etwas zu politisch, wenn man es ganz rechtssicher machen müsste.
Ein persönliches Erlebnis, durch das die gut dargelegte hypotetische Möglichkeit des Schießens auf einen Freund oder jemanden, der es sein könnte, gestützt würde, wäre sehr hilfreich. Z. B. Tod eines Angehörigen - muss nicht mit Gewalt sein, denn die Brücke zum Krieg ist ja ausgeführt. Rein hypothetische logische Schlussfolgerungen ohne persönlichen Bezug wurden nicht so gern gesehen.
Damit würde es auch auf die in etwa erwartete Länge kommen. Das ist reichlich kurz, aber zum Glück fehlt nichts Essentielles.
Es ist sehr schön konkret - kein allgemeines "gegen Gewalt" o. ä.
Wenn es keinen separaten Antrag gab (z. B. bei Musterung), könnte der erste als Antrag zu verstehende Satz mit mehr Rechtssicherheit sein. Z. B. "Hiermit beantrage ich meine Anerkennung als Kriegsdienstverweiterer gemäß Art. 4 Abs. 3 GG". Sehe aber andererseits nicht, wie man selbst mit Böswilligkeit einem Laien unterstellen könnte, dass das anders gemeint ist.
Vorzüge des Zivildienstes sind ein Fettnäpfchen, das hier knapp - aber immerhin - umschifft wird. Am sichersten war, Zivildienst gar nicht zu erwähnen. Ganz falsch wäre, in die Richtung zu argumentieren "Wehrdienst gut, Zivildienst (für mich) besser, weil ...". Ist hier aber nicht passiert.
Ja, ist ohne Nachfragen anerkannt worden. Das Anerkennungsschreiben hebe ich noch auf, im Original.
Davon abgesehen: Es ist eine Gewissenserklärung gefordert gewesen, kein Antrag im Stile eines Juristen. Von daher denke ich, Deine Analyse führt etwas zu weit im Vergleich zu den damaligen Erwartungen der Bundeswehr. Es waren ja (zum Glück!!!) nicht mehr die 60er/70er, wo der Vorgang der Verweigerung noch gar nicht vorgesehen war.
Zum persönlichen Bezug hat wahrscheinlich damals mein Wohnort gereicht - direkt im Dreiländereck NL/BE/DE ;)