Laut der verlinkten PDF auf queer.de wird jede Änderung folgenden Institutionen mitgeteilt:
1. Bundeskriminalamt,
2. Bundespolizei,
3. Bundesverwaltungsamt zum Nationalen Waffenregister und zum Ausländerzentralregister, soweit das Bun-
desverwaltungsamt Daten im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge verarbeitet (§ 1 Absatz
1 Satz 2 des AZR-Gesetzes),
4. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, es sei denn im Melderegister ist ausschließlich die deutsche
Staatsangehörigkeit der betroffenen Person verzeichnet,
5. Bundesamt für Verfassungsschutz,
6. Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst,
7. die jeweils zuständigen Landeskriminalämter,
8. Zollkriminalamt,
9. Hauptzollämter, Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie
10. Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Soweit ich weiß (wurde zumindest auf der Kundgebung vorm Bundestag so gesagt), wurde der Abschnitt in der neuesten Version (10.04.) des Familienausschusses gestrichen, und das ist die Version, die heute beschlossen wurde