Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die abschließende Fassung des Gesetzes über die Legalisierung von Cannabis verständigt. Das Gesetz soll weniger streng ausfallen als bisher geplant.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die abschließende Fassung des Gesetzes über die Legalisierung von Cannabis verständigt. Das Gesetz soll weniger streng ausfallen als bisher geplant.
Die Fraktionen der Ampel-Koalition haben sich abschließend über das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis verständigt.. "Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis", erklärte dazu die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther. Sie bezeichnete das geplante Gesetz als "Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben".
Das Gesetz soll nach dem Beschluss weniger streng ausfallen als bisher geplant. Die Fraktionen einigten sich demnach unter anderem darauf, die Konsumverbote in der Nähe von Schulen und ähnlichen Einrichtungen auf einen Abstand von hundert Meter zu reduzieren. Vorher waren 200 Meter geplant.
Legale Besitzmenge im Eigenanbau wird verdoppelt
Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.
Zudem sollen laut Kappert-Gonther Strafvorschriften und Bußgelder auf "angemessene Größenordnungen" reduziert werden. So sollen Bußgelder von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.
Für Minderjährige weiterhin verboten
"In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt", teilte Kappert-Gonther mit. Für Jugendliche unter 18 Jahren wird der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.
Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt.
Vorhaben aus Koalitionsvertrag
Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Eine abschließende Verabschiedung im Bundestag steht noch aus.
Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten. Ursprünglich war dies zum Jahreswechsel geplant. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.
Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.
Also nur Dekriminalisierung statt Legalisierung? Was nützt es denn, wenn man für Besitz weiter verfolgt werden kann, auch wenn es nur noch eine Ordnungswidrigkeit ist? Am Ende kann die Polizei in Bayern weiter Leute drangsalieren, die für sie nach Kiffern aussehen.
Mehr als 30 Gramm in der Öffentlichkeit zu führen ist dann eine Straftat, mehr als 25 Gramm eine Ordnungswidrigkeit und bis zu 25 Gramm ist legal, keiner kann dir was.
Stell dir vor, mehr als zwei Kasten Bier mit sich führen wäre eine Straftat, mehr als ein Kasten eine Ordnungswidrigkeit und darunter wärs legal. Da muss man erstmal drauf kommen!
Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.
Also: Wenn du zum Beispiel 49 g aus Eigenanbau besitzt, ist es 100% legal. Wenn du 50,1 g besitzt, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du 60,1 g besitzt, ist es eine Straftat. In der Öffentlichkeit darf man davon aber immer nur maximal 25 g mitführen, der Rest muss zu Hause bleiben. Hier gilt die Ordnungswidrigkeit für 25 bis 30 Gramm, danach erst Straftat. Also keine Drangsalierung für Gelegenheitskiffer.