Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern
Das Urinieren in die Ostsee ist keine Ordnungswidrigkeit in der Nacht: Urteil des Landgerichts Lübeck gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern
Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. So das Urteil in einem spektakulären Fall aus Lübeck, das auch in MV gilt.
You're viewing a single thread.
Gilt das auch für die Nordsee? Frage für einen Freund.
8 0 ReplyViel wichtiger: Wann genau beginnt und endet eigentlich am Spülsaum die Nacht? Gilt da die bürgerliche oder die nautische Dämmerung?
12 0 ReplyIch würde jetzt auf die Nautische Dämmerung tippen.
6 0 ReplyAber wahrscheinlich nur, wenn Du gerade im Wasser stehst. Und unter den Weiten des Himmelszelts, wie es das Gericht so poetisch genannt hat, könnte evtl. auch die astronomische Dämmerung gelten.
5 0 Reply