Den Innenministerien fehlt der Überblick, wie oft ihre Polizeibehörden Smartphones beschlagnahmen. Eine verlässliche Statistik über den tiefen Grundrechtseingriff fehlt. Juristen sehen noch weitere Probleme im Umgang mit der Ermittlungsmaßnahme.
Diese Art des Drucks findet laut Anwalt Theune standardmäßig statt. „Die Betroffenen stehen dann natürlich vor der Wahl: Verzichte ich Monate oder Jahre auf mein Smartphone oder gebe ich es freiwillig heraus.“ Theune betont allerdings, dass sich die Polizei nicht an diesen Deal halten müsse. „Ich rate auch immer Betroffenen, darauf nicht einzugehen.“ Grundsätzlich müsse niemand seinen Code herausgeben. „Keine beschuldigte Person ist verpflichtet, sich selbst zu belasten.“
Und auch an dieser Stelle nochmal der Hinweis, man sollte das eigene Telefon sofort in den Lockdown bringen wenn die Polizei auf einen zukommt. Bei Android Power button gedrueckt halten, dann lockdown. Bei Apple afair 3 mal hintereinander Power button druecken. Dann ist der Passocde erforderlich und der biometrische Login abgeschaltet.