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CDU und CSU ziehen bei Steuern nicht an einem Strang

www.faz.net CDU und CSU ziehen bei Steuern nicht an einem Strang

Die CDU feilt für das neue Grundsatzprogramm noch an ihren Steuerideen, die CSU ist schon weiter. Zwischen beiden Parteien gibt es durchaus brisante Unterschiede – nicht nur, wenn es ums Vererben geht.

CDU und CSU ziehen bei Steuern nicht an einem Strang

Die CDU feilt für das neue Grundsatzprogramm noch an ihren Steuerideen, die CSU ist schon weiter. Zwischen beiden Parteien gibt es durchaus brisante Unterschiede – nicht nur, wenn es ums Vererben geht.

Während die CDU im Rahmen ihrer Arbeit am neuen Grundsatzprogramm noch an ihren Reformvorstellungen zur Steuerpolitik feilt, ist die CSU auf diesem Feld ein Stück weiter. Ihre Steuerkommission hat ihre Wünsche und Überzeugungen abschließend zu Papier gebracht. Auf sechs Seiten formuliert sie ihr Angebot – mit kräftigen Seitenhieben Richtung Ampel: „Schluss mit Zaudern und Hadern. Schluss mit Bazooka und Doppel-Wumms.“

Im Vergleich zu den Überlegungen der Schwesterpartei zeigt sich die CSU entschlossener, Belastungen der Steuerzahler abzubauen. Die CDU will die Mitte ebenfalls entlasten, auch mit Blick auf die Unternehmen ist man sich in der Einschätzung einig, dass ihre Steuersätze im internationalen Vergleich zu hoch sind. Aber die CDU kann sich für sehr hohe Einkommen auch eine „moderate“ Erhöhung der Einkommensteuer vorstellen, wenn der Solidaritätszuschlag entfällt. Das findet sich so nicht bei der CSU, auch wenn sie anders als früher auf ein apodiktisches Nein zu Steuererhöhungen verzichtet. Interessant sind zudem die unterschiedlichen Aussagen der ungleichen Schwestern zur Erbschaftsteuer. Ran an den „Mittelstandsbauch“

Die CSU schreibt, „Leistung muss sich lohnen“. Bei der CDU heißt es, der „Mittelstandsbauch“ bestrafe Millionen Leistungsträgern in Deutschland. Die als Thesen formulierten Reformansätze für die Klausur der Parteispitze vor einem Monat spiegeln nach allem, was man hört, weiterhin den Stand der Debatte. Der progressive Tarif in der Einkommensteuer sorgt dafür, dass der Staat von jeder Gehaltserhöhung überdurchschnittlich profitiert. Das Existenzminimum (aktuell: 10.908 Euro) ist gänzlich unbelastet, der darüber liegende Teil des Einkommens wird mit jedem zusätzlichem Euro stärker belastet. Unten im Tarif (bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 16.000 Euro) ist die Progression besonders ausgeprägt, danach steigt die Grenzbelastung nicht mehr ganz so schnell. Auch wenn das in der grafischen Darstellung keinen runden Verlauf ergibt, wird dies gemeinhin als Mittelstandsbauch bezeichnet.

Die CDU plant folgendes Versprechen: „Wir wollen den Einkommensteuertarif spürbar abflachen und die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz greift, deutlich erhöhen.“ Dem schließt sich die erwähnte Erhöhung für sehr hohe Einkommen an.

Die CSU will wie die CDU die Einkommensteuer vereinfachen. Sie bekennt sich zur Abschaffung der Ergänzungsabgabe und lehnt andere Verwendungen „strikt“ ab, ist also gegen einen Energie-, Gesundheit- oder Pflegesoli. Die steuerlichen Freibeträge will sie möglichst bündeln und an die Inflation koppeln, damit sie nicht durch die Geldentwertung ausgehöhlt werden. Aus diesem Grund befürwortet die CSU, den Einkommensteuertarif „auf Räder“ zu stellen. Und die Erbschaftsteuer?

Weil Eigenheime in Bayern besonders teuer sind, lockt die CSU-Steuerkommission mit einem Freibetrag für Familien in der Grunderwerbsteuer, einmalig 500.000 Euro bei Selbstnutzung. Wegen der Baupreisentwicklung müssten die Freibeträge in der Erbschaftsteuer mindestens verdoppelt werden. Auch will sie Geschwister, Nichten und Neffen besser stellen. Generell will die CSU den Landesregierungen das Recht geben, „über die Höhe der Erbschaftsteuer bestimmen zu können, um Eigentum zu schützen“. Das Aufkommen stehe ohnehin den Ländern in voller Höhe zu, argumentiert sie. Das sind klassische CSU-Forderungen. Sie klagt deswegen in Karlsruhe. Am Freitag hat sie ihre länger angekündigte Klage gegen die geltende Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die CDU hatte für einigen Wirbel gesorgt, als die F.A.Z. ihre Überlegungen zur Reform der Erbschaftsteuer veröffentlichte, die einen niedrigen einheitlichen Steuersatz für alle und alles vorsah – unter Verzicht auf die allermeisten Ausnahmen, nicht zuletzt zuungunsten von Unternehmenserben. Nun verzichtet die Partei auf den Kampfbegriff „Flat Tax“, bleibt aber inhaltlich ihrer Linie treu: „Eine faire und einfache Erbschaftsteuer schafft Gerechtigkeit. Daher wollen wir einen einheitlichen niedrigen Erbschaft- und Schenkungsteuersatz für alle“, postuliert sie. Einen Steuersatz für das neue System nennt sie nicht mehr, zuvor hatte sie 10 Prozent genannt.

Zugleich versucht sie die besorgten Familienunternehmer mit einem Versprechen zu beruhigen: „Familienunternehmen müssen weiterhin ohne Substanzverlust vererbt werden können.“ Dies werde unter anderem durch eine angemessene Bewertungsgrundlage und eine bedingungs- wie zinslose Verteilung der Erbschaftsteuer auf mehrere Jahre sichergestellt. Zur Vererbung bisher selbst genutzten Wohneigentums innerhalb der Familie heißt es vage in den CDU-Thesen, dies solle „durch ausreichend hohe Freibeträge geschützt bleiben“.

Die CSU-Steuerkommission plant offenkundig keine radikale Reform der Erbschaftsteuer in dem Sinne eines niedrigen Steuersatzes ohne Ausnahmen, ihr Konzept schweigt sich dazu vielsagend aus. Aber in dem Punkt, dass die Übergabe des Unternehmens auf die nächste Generation nicht an die Substanz gehen darf, ist sie sich mit der Schwesterpartei einig.

Bei der Gewinnbesteuerung der Unternehmen liegen CDU und CSU dicht beieinander, allerdings werden die Bayern konkreter. Bei der CDU heißt es: „Eine attraktive und wettbewerbsfähige Unternehmensteuer stärkt den Standort Deutschland.“ Als Ziel nennt sie eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung mit niedrig besteuerten thesaurierten (einbehaltenen) Gewinnen. So vage, wie es bisher dasteht, ist das wenig konfliktträchtig. Staat soll „Ausgaben priorisieren, bevor er Steuern erhöht“

Anders ist der Punkt mit der Gewerbesteuer, von deren Aufkommen die Kommunen profitieren und die die Städte bisher vehement verteidigt haben. Hier denkt die CDU an einen neuen Reformanlauf: „Zur Fortentwicklung der volatilen Gewerbesteuer streben wir nach einer verlässlicheren Finanzausstattung der Kommunen, die zugleich Anreize zu wirtschaftlicher Initiative und der Ansiedlung von Arbeitsplätzen setzt.“

Die CSU beschreibt die dramatische Ausgangslage bei der Unternehmensbesteuerung: „Wir liegen mit rund 32 Prozent bei Kapitalgesellschaften nahezu an der Spitze im Vergleich der OECD-Länder.“ Auch bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen liege man mit 42 Prozent oder 45 Prozent bei entnommenen Gewinnen weit über allen Ländern der Welt. „Ganze Industriezweige stehen kurz vor der Abwanderung.“ Daraus folgert sie: Wer sein Geld im Betrieb lässt, wird mit maximal 25 Prozent besteuert.“

Zu Steuererhöhungen schreibt die CSU-Kommission: „Reichen die Steuereinnahmen nicht aus, muss der Staat seine Ausgaben priorisieren, bevor er Steuern erhöht, neue Steuern einführt, oder Schulden aufnimmt.“

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