Das Verwirkungsverfahren wird ja lediglich durch ein Verfassungsorgan eingeleitet und kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht durchgeführt und die Verwirkung erlassen werden.
Aktuell gibt es keinen Grund eine Befangenheit des BVerfG anzunehmen und Regierung + Union wollen es ja mit einem neuen Gesetz zusätzlich absichern.