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InitialsDiceBearhttps://github.com/dicebear/dicebearhttps://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/„Initials” (https://github.com/dicebear/dicebear) by „DiceBear”, licensed under „CC0 1.0” (https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/)RE
  • Sorge um den Rechtsstaat: Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik

    www.juve.de Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik

    Der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Juristentag wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Politik und insbesondere an die Union. Sie fordern, die Diskussion um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzunehmen. Eine sol...

    Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik

    geteilt von: https://feddit.de/post/9554364

    > geteilt von: https://feddit.de/post/9553619 > > > Der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Juristentag wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Politik und insbesondere an die Union. Sie fordern, die Diskussion um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzunehmen. Eine solche gemeinsame Kampagne der Verbände hat es bisher noch nie gegeben. > > Teilen Sie unseren Beitrag > > > > Den pressewirksam und einseitig verkündeten Rückzug der Union aus den fortgeschrittenen parteiübergreifenden Gesprächen für einen Gesetzesentwurf vor nun einer Woche halten die Verbände für falsch. Dem Bundesverfassungsgericht komme „eine zentrale Funktion für die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu, die das Grundgesetz nicht genug absichere. Die Verbände betonen die Argumente der Resilienz-Debatte, wonach „das Gericht weder gegen Blockaden durch parlamentarische Minderheiten noch gegen zielgerichtete gesetzliche Eingriffe einfacher Mehrheiten geschützt“ sei. > > > > Sie fordern daher alle demokratischen Parteien auf, dass sie die Gespräche über ein höheres Schutzniveau für das BVerfG fortsetzen und gemeinsam zu einer Lösung kommen. Es müssten auf Länder- und Bundesebene entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, „um den Rechtsstaat wehrhafter gegen Extremisten aufzustellen“. An Ungarn und Polen sei abzulesen, wie schnell stabile Rechtsstaaten kippen könnten. > > > > [...]

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  • Schutz der Wohnung eingeschränkt: Polizei darf Wohnungen von Flüchtlingen ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen

    taz.de Schutz der Wohnung eingeschränkt: Polizei darf ohne Richter rein

    Gericht gibt Land Berlin recht: Zimmer von Flüchtlingen dürfen bei Abschiebungen ohne Richterbeschluss betreten, Handys eingesammelt werden.

    Schutz der Wohnung eingeschränkt: Polizei darf ohne Richter rein

    geteilt von: https://feddit.de/post/9440711

    > > Gericht gibt Land Berlin recht: Zimmer von Flüchtlingen dürfen bei Abschiebungen ohne Richterbeschluss betreten, Handys eingesammelt werden. > > > Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) hat die Rechte von Geflüchteten im Abschiebeprozess geschwächt. In einem Berufungsprozess, den das Land Berlin angestrengt hatte, weil es in erster Instanz gegen einen jungen Mann aus Guinea verloren hatte, entschieden die fünf Richter am Dienstag: Die Polizei darf das Zimmer eines Flüchtlings im Wohnheim betreten um ihn zur Abschiebung abzuholen. > > > Und: Das bloße Betreten des Raums sei kein „Durchsuchen“, das laut Grundsetzartikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedurft hätte. Das OVG hob die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts in diesem Punkte auf. > > > Auch in einem zweiten Punkt stellte sich der 3. Senat unter Vorsitz von Richter Kai-Uwe Riese auf die Seite der Innenverwaltung: Die Polizei durfte K. Gegenstände wie Handy und Portemonnaie wegnehmen mit der Begründung, dass er sich selbst oder andere damit gefährden könnte und so seine Abschiebung hätte verhindern können. > > > Dies hatte auch die Vorinstanz so gesehen und K.s Klage in diesem Punkt abgewiesen. Dagegen war der Geflüchtete in Berufung gegangen – diese wies das OVG nun zurück. > > > Der Anwalt des Klägers, Christoph Tometten, kommentierte gegenüber der taz enttäuscht: „Wenn die Polizei ohne richterliche Kontrolle in Wohnungen eindringen darf, um Menschen zur Abschiebung abzuholen, haben wir ein Problem. Wenn die Polizei Mobiltelefone sicherstellen darf, nur weil sie von Menschen mitgeführt werden, die abgeschoben werden sollen, haben wir ein Problem. Ausufernde polizeiliche Befugnisse sind eines Rechtsstaats nicht würdig.“ > > > Die Frage der Rechtmäßigkeit von Handywegnahmen ist ebenfalls von grundsätzlicher Bedeutung, dies geschieht ebenfalls häufig bei Abschiebungen – erst am Flughafen wird den Menschen ihr Telefon zurückgegeben. > > > Ziel sei offenkundig die Benachrichtigung von Anwälten zu unterbinden, die möglicherweise im letzten Moment die Abschiebung juristisch verhindern könnten, sagen Flüchtlingsorganisationen. > > Rechtsstaat > > > Die Polizei begründet die Handy-Wegnahme dagegen regelmäßig mit Sicherheitsaspekten. > > Wer kennt es nicht? Ich wurde auch das dritte mal diese Woche mit einem Handy abgestochen. Wird langsam nervig. > > > „Aber dass man ein Handy verschlucken oder einen Polizisten damit verletzen kann, ist völlig abwegig“, so Tometten zur taz. > > > Insofern verletze die Sicherstellung des Handy die Grundrechte der Betroffenen – aus diesem Grund hat der Anwalt auch die Zulassung zur Revision beantragt. > > > Doch auch dies lehnte das OVG ab. Das Verfahren währte am Dienstag insgesamt nur kurz: Nach 40 Minuten beendete Richter Riese die mündliche Verhandlung am Vormittag, gegen Mittag war das Urteil da. > > > Immerhin: Für Ibrahim K. persönlich ist die Sache nicht mehr von Bedeutung. Seine versuchte Abschiebung wurde seinerzeit am Flughafen abgebrochen, kurz danach endete die Frist, in der er nach Italien hätte rückgeschoben werden können. Im Mai vorigen Jahres bekam er eine Ausbildungsduldung und macht nun eine Ausbildung zum Maler und Lackierer. Bis 2025 kann er mindestens in Berlin bleiben.

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